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Gemein­nützig­keits­recht

Unsere steuerrechtliche Beratung der Nonprofit-Organisationen umfasst die Gestaltungsberatung, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren, Klärung von Grundsatzfragen mit der Finanzverwaltung (Gemeinnützigkeit, Vereinsbesteuerung, Stiftungssteuerrecht, Spendenrecht, Sponsoring, Umsatzsteuerbefreuung und -ermäßigung, Rücklagen, Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerbefreiung etc.)

Gemeinnützige Einrichtungen unterliegen zwei strengen Voraussetzungen:
Die Satzung muss den Vorschriften der Abgabenordnung über gemeinnützige Zwecke entsprechen und die Geschäftsführung der Organe der NPO müssen diese Vorgaben widerspiegeln.

Wir unterstützen neu zu gründende gemeinnützige Einrichtungen in der richtigen Rechtsformfindung und Satzungsgestaltung, führen mit ihnen die Gespräche mit dem Finanzamt.

Im Rahmen der Geschäftsführung unterstützen wir Sie, damit die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nicht verletzt werden. Unsere Erfahrungen auf dem Gebiet der Gemeinnützigen Einrichtung besteht nachweislich nun schon seit 20 Jahren.

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