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Theatinerkirche München
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Staats­kirchen­recht

Was ist denn Staatskirchenrecht – wird sich der durchschnittliche Rechtssuchende fragen? Das Verhältnis Staat zur Kirche kennzeichnet das Staatskirchenrecht.

 

Was heißt dies konkret?

Spezieller Beratungsbedarf besteht bei

  • kirchlichen Stiftungen,
  • kirchlichem Arbeitsrecht,
  • Fragen der Kirchensteuer,
  • und gemein kirchlichen Einrichtungen.

Durch die Zusatzqualifikation eines kanonischen Studiums berät Dr. Evelyne Menges in höchstem Maße kompetent kirchliche Einrichtungen bundesweit.

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