Sportrecht
Berufssport
Sportausübung ist heute vielfach kein Hobby mehr, sondern ein echter Beruf. Allerdings besteht die Besonderheit, dass die hierbei gültigen Vorschriften zum größten Teil nicht von Politikern, sondern von den Sportverbänden erlassen werden. Und zuständig sind für Streitigkeiten zwischen Sportlern, Vereinen und Verbänden (zunächst) oftmals nicht die staatlichen Gerichte, sondern Schiedsgerichte.
Wir betreuen Sie daher umfassend in sämtlichen sportrechtlichen Problemstellungen, wie z.B.
- Transferstreitigkeiten
- Dopingstreitigkeiten
- Nominierungsstreitigkeiten
- Verbandstrafen wie z.B. Disqualifikationen, Spielwertungen, Punktabzügen oder Sperren
- Schadenersatzklagen
- Sportsponsoringverträgen
Über diese klassischen Konfliktfelder hinaus betreffen sportrechtliche Fragestellungen natürlich oftmals auch das Arbeitsrecht (bzw. bei Einzelsportlern „normales“ Vertragsrecht) das Vereinsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Persönlichkeitsrecht oder das Gemeinnützigkeitsrecht. Wir freuen uns, Sie aufgrund der jeweiligen Fachkenntnisse unserer Anwälte auch hier umfassend betreuen zu können.
Freizeitsport
Sport ist heute nach wie vor für viele Menschen „die schönste Nebensache der Welt“. Dennoch gibt es auch im Freizeitsport zahlreiche Konfliktfelder, wie
- Schadenersatzfragen bei Sportverletzungen (Skiunfälle, Foulspiele etc.)
- Vereinsstreitigkeiten bei Vereinsbeschlüssen, Beitragserhöhungen, Wahlen etc.
- Verbandstrafen wie z.B. Disqualifikationen, Spielwertungen, Punktabzügen oder Sperren
- Haftungsfragen bei Trainern oder Vorständen.
Möglicherweise besteht aber auch kein Streit, sondern „nur“ Beratungsbedarf, weil z.B. ein Verein gegründet werden soll. Dr. Evelyne Menges hat einen umfassenden Leitfaden zum Vereinsrecht verfasst. Wir freuen uns daher, Sie in allen Fragen rund um die Sportausübung oder „Ihren“ Sportverein umfassend betreuen zu können.