Staatskirchenrecht
Was ist denn Staatskirchenrecht – wird sich der durchschnittliche Rechtssuchende fragen? Das Verhältnis Staat zur Kirche kennzeichnet das Staatskirchenrecht.
Was heißt dies konkret?
Spezieller Beratungsbedarf besteht bei
- kirchlichen Stiftungen,
- kirchlichem Arbeitsrecht,
- Fragen der Kirchensteuer,
- und gemein kirchlichen Einrichtungen.
Durch die Zusatzqualifikation eines kanonischen Studiums berät Dr. Evelyne Menges in höchstem Maße kompetent kirchliche Einrichtungen bundesweit.