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Medienrecht

Sind Sie Journalist? Oder geben Sie einfach nur Ihre Vereinszeitschrift heraus? Dann kann es passieren, dass Sie Berichte fertigen, die unter Umständen dem, über den Sie berichten, überhaupt nicht gefallen. Abmahnungen sind hier oft die Folge. Wir helfen Ihnen, in der Öffentlichkeit das Recht auf freie Meinungsäußerung wirkungsvoll und richtig umzusetzen.

Wurden Sie oder Ihr Kind in Zeitung oder Fernsehen abgebildet, obwohl Sie davon nichts wussten oder es gar nicht wollten? Hier unterstützen wir Sie in Ihren Ansprüchen gegenüber der Presse.

Sind Sie Fotograf und sehen Ihr Foto zufällig im Internet wieder, obwohl Sie dazu keine Erlaubnis erteilt haben? Wir schützen Ihr Urheberrecht an Ihrem geistigen Eigentum, dem Foto.

Dies sind nur wenige Beispiele des Medienrechts. Hinter dem Oberbegriff "Medienrecht" stehen die Bereiche:

  • Bild- und Fotorecht
  • Filmrecht
  • Musikrecht
  • Presserecht
  • Rundfunkrecht
  • Urheberrecht
  • Veranstaltungsrecht
  • Verlagsrecht

In diesem Kernbereich geht es sowohl um die Abwehransprüche des Bürgers gegen einen unzulässigen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht wie auch umgekehrt das Recht der Medien, ihre "Produkte" frei nutzen zu können.

Im Bereich der allgemeinen Meinungsfreiheit konnte die Kanzlei Dr. Menges im Oktober 2007 einen herausragenden Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielen, als in einem konkreten Fall das Recht auf freie Meinungsäußerung höher bewertet wurde als die Gewerbefreiheit. (dazu siehe Presse)

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