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Fassade eines alten Wohnhauses (München)

Miet- & WEG-Recht

Mietrecht

Die meisten Menschen in Deutschland wohnen in gemieteten Wohnungen. Ebenso sind nahezu sämtliche Unternehmen in angemieteten Geschäftsräumen zu Hause. In beiden Konstellationen gibt es immer wieder Konflikte. Wie im Arbeitsrecht haben wir uns aber auch beim Mietrecht dagegen entschieden, nur „eine Seite" zu vertreten – denn das heutige Problem eines Mieters kann morgen das eines Vermieters sein und dann profitieren SIE davon, dass wir uns gut in beide Seiten hineinversetzen können.

 

Vermieter

Wenn Sie uns als Vermieter kontaktieren, beraten wir Sie gerne z.B. beim Formulieren von Mietverträgen, bereiten mit Ihnen eine Kündigung vor, nehmen Ihre Rechte in einer WEG-Versammlung war oder stehen Ihnen bei der Übergabe oder der Abnahme von vermieteten Räumen zur Verfügung. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Verkauf Ihres Objektes.

 

Mieter

Wenn Sie uns als Mieter kontaktieren, dann helfen wir Ihnen gerne z.B. bei Fragen um die Rückzahlung Ihrer Kaution, die Renovierungspflichten beim Auszug, die Reparaturpflichten während des Mietverhältnisses oder prüfen die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.

 

WEG-Recht

Als Kanzlei mit zahlreichen Mandanten im Vereinsrecht liegt es nahe, dass wir uns auch im WEG-Recht betätigen. Denn letztlich ist eine WEG genauso wie ein Verein der Zusammenschluss mehrerer Menschen. Dass es dabei auch zu Meinungsverschiedenheiten kommt, ist völlig klar.

Wir vertreten seit vielen Jahren Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, aber auch einzelne Eigentümer. Daher sind uns die Probleme im Zusammenhang mit z.B.

  • Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung,
  • Beschlussfassung über Sonderumlagen,
  • Überprüfung von Jahresabrechnungen,
  • Geltendmachung von Wohngeldrückständen oder
  • Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen

bestens vertraut. Da nach der Reform des WEG-Rechts im Jahre 2007 der Erfolg vor Gericht mehr als früher davon abhängt, dass der Anwalt die Probleme frühzeitig erkennt und den Sachverhalt richtig darstellen kann, ist Erfahrung auf dem Gebiet des WEG-Rechts von noch größerer Wichtigkeit. Wir würden uns freuen, Sie mit genau dieser Erfahrung unterstützen zu dürfen.

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